Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Steinkirchen über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Gartenstraße“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Steinkirchen hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für den Ortsteil um die Gartenstraße beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 141 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht sowie Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger Anwendung.

 

Das Untersuchungsgebiet umfasst den nachfolgend dargestellten Bereich, der zum Bestandteil und zur Anlage des Beschlusses erklärt wird.

 

 

Steinkirchen, den 22.04.2024

Der Gemeindedirektor

gez. Siol

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 24. April 2024

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen