Schiedswesen
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder so genannten Bagatellfällen werden häufig zu schnell die Gerichte in Anspruch genommen. Das ist jedoch nicht immer notwendig!
Eine kostengünstige Alternative sowie für den Laien auch einfachere Möglichkeit stellt die in Anspruchnahme von Schiedsämtern bzw Schiedspersonen dar. Deren Tätigkeit erstreckt sich auf die Verhandlung von alltäglichen bürgerlich – rechtlichen Streitigkeiten (.z.B.: Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten sowie Auseinandersetzungen von Geldforderungen mit einem Handwerker etc.)Kommt es zu einer Einigung mit Hilfe der Schiedsperson, so kann aus dem Protokoll, das erstellt wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
In speziellen Fällen besteht für den Bürger sogar die Pflicht zunächst das Schiedsamt zur Schlichtung der Streitigkeit zu bemühen. In diesem Zusammenhang werden kleinere Straftaten ( z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung oder Sachbeschädigung) zu nennen sein. Eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht kann erst erhoben werden, wenn ein Schlichtungsversuch erfolglos blieb.
Das Schiedsamt stellt also eine bürgernahe Möglichkeit dar, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und dafür zu sorgen, dass jeder „zu seinem Recht kommt“.
Termine zu einer Schlichtverhandlung sind kurzfristig anberaumbar, mit dem Ergebnis, dass eine Anrufung des Gerichts in den meisten Fällen nicht mehr notwendig ist.
Sie sehen also: Schlichten ist besser als Richten.
Stellvertretender Schiedsmann
Uwe Dammann
Vorderstr. 155
21723 Hollern-Twielenfleth
Tel. (04141) 792 026