Das Klimaquartier Gartenstraße
Das Quartier Gartenstraße ist größer als der Name einen denken lassen mag. Tatsächlich erstreckt sich das Quartier über einen Großteil des Steinkirchener Ortskerns – von der Gartenstraße im Norden bis zur Schützenstraße/dem Birkenweg im Süden und von dem Weidenweg im Westen bis zur Straße Alter Marktplatz im Osten. Im November 2023 (Korrekturfassung April 2024) wurde das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das 20 Hektar große Klimaquartier Gartenstraße fertiggestellt und im Oktober 2024 wurde dieses Quartier zusätzlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Was es mit diesem Quartierskonzept und dem Sanierungsgebiet auf sich hat und wie Sie als Eigentümer:in einer Immobilie im Quartier von steuerlichen Vorteilen profitieren können, erfahren Sie hier.
Energetische Sanierung
Möchten Sie Ihr Haus im Klimaquartier energetisch sanieren – z. B. durch eine neue Dämmung, einen Fenstertausch oder den Einbau einer nachhaltigen Heizung – können Sie diese Kosten steuerlich erhöht absetzen. Hierfür müssen Sie lediglich vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde treffen. Ermöglicht wird dies durch die Festlegung von dem Quartier Gartenstraße als offizielles Sanierungsgebiet.
Die Quartiersmassnahmen
Bei der Festlegung von dem Quartier Gartenstraße als Sanierungsgebiet handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept für das Klimaquartier. Dieses Konzept umfasst jedoch noch weitere Maßnahmen, die das Quartier klimafreundlicher, klimaresilienter, lebenswerter und zukunftsfähiger machen sollen.
Die Kurzzusammenfassung zum Klimaquartier Gartenstraße finden Sie zudem im Flyer:
Das Quartierskonzept
Von 2023 bis 2024 hat die Gemeinde Steinkirchen ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) für das Quartier Gartenstraße aufstellen lassen. Mit diesem Quartierskonzept wurde ein Leitfaden entwickelt, um Klimaschutz und Energieeffizienz im Quartier aktiv voranzutreiben. Konkret entstand ein Maßnahmenkatalog, der insgesamt 19 Maßnahmen aus den Bereichen der energetischen Sanierung, der Energieversorgung und -erzeugung, der Mobilität, der Kommunikation sowie der Klimaanpassung umfasst. Beispiele sind etwa die Einrichtung einer Beratungsstelle für die Anwohnenden zu verschiedenen Fördermöglichkeiten, der Ausbau der Elektromobilität, die Verbesserung der Radabstellmöglichkeiten oder auch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung. Um die Treibhausgasemissionen des Quartiers zu senken und den Gebäudebestand auf die Zukunft auszurichten, wurde in dem Konzept zudem empfohlen, den Bereich des Quartiers als Sanierungsgebiet festzulegen – ein formeller Prozess, der auf dem Baugesetzbuch gründet. Dieser Schritt ermöglicht erhöhte steuerliche Absetzungen von Sanierungsmaßnahmen für Eigentümer:innen von Gebäuden innerhalb des Quartiers.
Das Integrierte Energetische Quartierskonzept
Steuerliche Vorteile für Bewohner:innen
Durch die Festlegung des Quartiers Gartenstraße als Sanierungsgebiet ergeben sich erhebliche Vorteile für Sie als Gebäudeeigentümer:in, wenn Sie sich für eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie entscheiden. Sie tragen so nicht nur zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Steinkirchen bei und reduzieren den Energieverbrauch Ihres Gebäudes, sondern können die Maßnahmen zudem erhöht steuerlich absetzen (Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommensteuergesetz (EStG)). Hierzu können zum Beispiel Dämmmaßnahmen, ein Fenstertausch oder der Austausch der Heizungsanlage gegen nachhaltigere Technik zählen. Auch damit verbundene Bauschritte sind bescheinigungsfähig, wie die Anschaffung größerer Heizkörper im Rahmen des Umstiegs auf eine Wärmepumpe oder der Aufbau von Solarthermieanlagen zur Heizunterstützung. Lediglich Photovoltaikanlagen können explizit nicht gefördert werden. Maßgeblich für die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Absetzung ist die Schließung einer Vereinbarung mit der Gemeinde Steinkirchen – mit den dazugehörigen Baumaßnahmen darf vor Unterzeichnung der Vereinbarung nicht begonnen werden.
So erhalten Sie Ihre Steuervorteile
Im Folgenden finden Sie einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden von der Einholung eines Angebots bis zum Erhalt der Steuerbescheinigung sowie eine Beispielrechnung zur erhöhten steuerlichen Absetzung. Zudem finden Sie eine detaillierte Karte des Quartiers, um Ihr Gebäude zu lokalisieren. Bei Fragen oder für einen unverbindlichen Beratungstermin wenden Sie sich gerne an das Quartiersmanagement.
Bereits umgesetzte Maßnahmen ohne Vereinbarung lassen sich nicht erhöht steuerlich absetzen. Die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs können ebenfalls nicht erhöht abgesetzt werden.
Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur erhöhten steuerlichen Abschreibung
Ein Baum für Sie
Sie haben Ihre erste Vereinbarung mit der Gemeinde Steinkirchen abgeschlossen und Ihre Sanierungsmaßnahme ist vollendet? Dann lassen Sie sich von uns einen Baum schenken! Für den genauen Ablauf und die möglichen Baumsorten, melden Sie sich am besten einmal formlos beim Quartiersmanagement.
Förderungen durch BAFA und KfW
Der Bund bietet verschiedene Fördermittel, die Sie als Privatperson nutzen können. Alle Maßnahmen rund um die Sanierung der Gebäudehülle werden von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortet – die Förderungen für einen Heizungstausch hingegen liegen bei der KfW. Die Mittel des BAFA-Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ stehen etwa für die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage zur Verfügung und bieten meist einen Investitionszuschuss (also eine Rückzahlung) von 15 % Ihrer Kosten.
Die neuen Förderbedingungen der KfW ermöglichen beim Heizungstausch sogar eine Förderung von 30-70 % der Investitionskosten.
Die Fördermittel des BAFA und der KfW lassen sich mit der erhöhten Abschreibung kombinieren – die bezuschusste Summe wird einfach von den Gesamtkosten, die als Grundlage für die steuerliche Abschreibung gelten, abgezogen. Für Detailfragen wenden Sie sich gerne an das Quartiersmanagement.
Wie kann ich Fördermittel über die BEG beantragen?
Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten bei der Sanierung erhalten Sie über die Website des BAFA. Alle Informationen rund um Förderungen im Rahmen eines Heizungstauschs, inkl. eines Leitfadens zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der KfW.
Weitere Informationen finden Sie über das umfangreiche FAQ des BMWK. Das FAQ beantwortet Fragen rund um die Fördermittel von BAFA und KfW sowie zum Heizungstausch und dem neuen „Heizungsgesetz“ (GEG-Novelle) allgemein. Energieberater:innen, die von den Fördermittelstellen bestätigt sind, finden Sie über die Energieeffizienz-Expert:innen-Liste der Deutschen Energie-Agentur.
Quartiersmanagement – Ihre Ansprechpartnerin
Das Quartiersmanagement für die Quartiere Gartenstraße in Steinkirchen, Horneburg-West und Jork-Mitte übernimmt seit dem 01. März 2024 Frau Jana Stüven. Sie steht Ihnen zu Fragen rund um die erhöhte steuerliche Absetzung und das Quartierskonzept zur Seite und beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Förderungen von BAFA und KfW. Sie ist erreichbar per E-Mail unter oder telefonisch unter der 04163 8079-45. Bei Bedarf kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden, gerne kann Frau Stüven auch zu Ihnen nach Hause kommen, wenn dies gewollt ist. Jeden Mittwoch von 14:30-16:00 Uhr ist Frau Stüven zudem in einer offenen Sprechstunde im kleinen Raum des Dorfgemeinschaftshauses Steinkirchen anzutreffen. Hier können Sie gerne spontan und ohne Anmeldung vorbeischauen. Sollte die Sprechstunde einmal entfallen, erfahren Sie dies über die Dorf-App.